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Partizipation von Kindern beginnt immer in den Köpfen der Erwachsenen.
„Die Beteiligungsrechte von Kindern wurden bereits im Kinder- und Jugendhilfegesetz zum durchgängigen Handlungsprinzip erklärt. In der UN-Kinderrechtskonvention ist in Artikel 12 und 13 das Recht des Kindes auf Äußerung und Berücksichtigung seiner Meinung festgelegt.“ (BBP S.17).
Ein offenes Konzept gibt den Kindern bis drei Jahren während des Alltags häufig die Möglichkeit, sich selbstbestimmt für unterschiedliche Spielräume drinnen oder draußen zu entscheiden. Die gezeigten spielerischen Bedürfnisse einzelner Kinder, zum Beispiel auch derer, die noch nicht sprechen können, etwa länger am Waschbecken verweilen zu wollen, werden in die geplanten pädagogischen Aktivitäten einbezogen. Die Kinder wählen zudem beispielsweise Bilderbücher aus, die sie vorgelesen haben möchten oder werden in gemeinschaftlichen Runden gefragt, welche Lieder sie singen wollen oder welcher Tischspruch durchgeführt werden soll.
Auch bei der Auswahl der Bekleidung haben die Kinder im Rahmen der Fürsorgepflicht ein Mitspracherecht. Zum Beispiel ihre Gummistiefel bei 30 Grad anzuziehen oder zu testen, ob es ihnen ohne Jacke draußen warm genug ist.
Selbstbestimmung heißt des Weiteren, dass die Kinder immer entscheiden können, was sie während der Mahlzeiten kosten oder essen möchten. Auch ein Lätzchen kann von den Kindern aktiv abgelehnt werden. Die Kinder werden so oft wie möglich eingeladen, sich selbstständig entlang ihrer Fähigkeiten an den Speisen und Getränken zu bedienen. Übergelaufene Becher und verkleckertes Essen wird als Weg in die Selbstständigkeit der Kinder gesehen.
Die Beteiligung der Kinder in den Pflegesituationen wird wie folgt umgesetzt. Die Kinder werden im Vorfeld gefragt, ob sie bereit für die Pflegesituation sind. Sie werden mit ihren individuellen Wünschen respektiert, wer sie wickeln soll, wenn dies personell umsetzbar ist. Falls es nicht geht, wird den Kindern der Umstand erklärt, der dagegenspricht. Die Kinder auf dem Wickeltisch werden feinfühlig und aktiv in ihre Körperpflege von den pädagogischen Fachkräften einbezogen. Ein kommunikativer Austausch zwischen dem Kind und der Fachkraft zeigt dem Kind, dass es individuell wahrgenommen wird und Einfluss auf die Gestaltung der Situation hat.
Das parallele Angebot eines Ruhe- und Schlafangebotes und die Möglichkeit zu spielen gibt den Kindern auch hier das Selbstbestimmungsrecht entlang ihres aktuellen Bedürfnisses selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen und gegebenenfalls auch zu spüren, was es heißt, „müde“ zu sein. Gelegentlich nutzen auch die jüngsten Kinder die Möglichkeit, nach dem Essen noch ein paar Minuten zu spielen oder sich noch in Ruhe mit einer pädagogischen Fachkraft ein Buch anzusehen. Für die zweijährigen Kinder ergeben sich in der Mittagszeit Übergangssituationen, bei denen sie selbst ihre körperlichen Bedürfnisse mit den spielerischen Interessen auszubalancieren lernen. Wann brauche ich eine Pause und wie sieht Entspannung für mich aus? Die Kinder haben während des gesamten Tages die Möglichkeit, ihren Wunsch nonverbal oder verbal zu äußern, wenn sie sich ausruhen oder hinlegen wollen.
Die jungen Kinder erleben in der Kita, dass sie in vielen Alltagssituationen ein Mitspracherecht haben. Dadurch lernen sie auch, dass nicht jede und jeder alles mit ihnen tun darf.
Sigrid Mönch
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